Erstbemusterung
Mit unseren Mobilitätslösungen bringen wir unsere Kunden immer weiter nach vorne. Das bedeutet, dass auch wir stets in Bewegung bleiben und Neues hervorbringen. Was uns dabei immer begleitet, ist ein kompromissloser Qualitätsanspruch – und zwar bis ins kleinste Detail. Vor der Serienfertigung von neuen oder veränderten Zeichnungsteilen sind unsere Lieferanten daher verpflichtet, eine Erstbemusterung durchzuführen und uns einen Erstmusterprüfbericht zu überreichen.
Erstmusterprüfbericht ist Grundvoraussetzung
Mit den Erstmustern weisen Sie als Lieferant nach, dass Sie alle festgelegten Spezifikationen unter Serienfertigungsbedingungen einhalten und prüfen. Besonders wichtig dabei ist der von Ihnen ausgefüllte Erstmusterprüfbericht, den wir im Rahmen unserer Qualitätssicherung benötigen. Die nachfolgenden Bedingungen geben Ihnen eine Orientierung, welche Anforderungen dringend einzuhalten sind. Die relevanten Dokumente und Vorlagen finden Sie im Downloadcenter.